Presseinfo
vom 13.
Juli 2011
Dr.
Berger: CDU-Landtagsfraktion reicht Klage gegen den
Haushalt der rot-grünen Landesregierung ein
Die
CDU-Landtagsfraktion hat am gestrigen Tage Klage
gegen das Haushaltsgesetz 2011 der Landesregierung
beim Verfassungsgerichtshof in Münster eingereicht.
Damit wendet sich die CDU-Landtagsfraktion zum
Jahrestag der Minderheitsregierung nach der
erfolgreichen Klage gegen den Nachtragshaushalt 2010
erneut gegen die rot-grüne Schuldenpolitik von
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Der
nordrhein-westfälische Landtag hatte das Gesetz am
18. Mai 2011 mit den Stimmen von SPD und Grünen
gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der
Linken beschlossen.
"Das
Haushaltsgesetz 2011 des Landes Nordrhein-Westfalen
ist nichtig, da es gegen unsere Landesverfassung
verstößt", erklärt der Viersener
CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Stefan Berger. "Wir
befinden uns in einem immensen wirtschaftlichen
Aufschwung, so dass eine Nettoneuverschuldung von
4,8 Milliarden Euro nicht zu rechtfertigen
ist."
Die
Nettokreditaufnahme darf die Regelkreditobergrenze
von derzeit 3,9 Milliarden Euro gemäß der
Landesverfassung nur überschreiten, wenn eine
ernsthafte und nachhaltige Störung des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorliegt und
die getroffenen Maßnahmen geeignet sind, diese
Störung abzuwehren.
"Es liegt
weder eine solche Störungslage vor, noch wären die
Ausgaben der Landesregierung geeignet, eine solche
abzuwehren. Bei den Ausgaben handelt es sich
ausschließlich um Wahlgeschenke. Neben der
Energiewende und einer zukunftsorientierten
Schulpolitik stellt die Konsolidierung der
öffentlichen Haushalte die zentrale Aufgabe der
Landes- und der Bundespolitik dar. Nach vorsichtiger
Schätzung wird das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr
2011 die höchsten Steuereinnahmen in der Geschichte
des Landes haben. Vor diesem Hintergrund ist es
verantwortungslos, das Land in eine weitere
Rekordverschuldung zu treiben. Diese Schuldenorgie
der Minderheitsregierung, die fatale Folgen für die
nachfolgenden Generationen birgt, ist keinesfalls
hinnehmbar", kritisiert der christdemokratische
Landtagsabgeordnete.
Auch die Maßgaben
der Schuldenbremse seien durch die hohe
Neuverschuldung nicht erreicht. Danach sind die
Haushalte der Länder so aufzustellen, dass im Jahr
2020 keine Einnahmen aus Krediten mehr zugelassen
werden. Daraus ergibt sich für die Länder die
Notwendigkeit, ab 2011 mit dem konsequenten Abbau
der Nettoneuverschuldung zu beginnen. Berger:
"Vor dem Hintergrund der immensen
Neuverschuldung erscheint es nahezu ausgeschlossen,
dass das Land Nordrhein-Westfalen die
"Nullverschuldungsverpflichtung" im Jahr
2020 erreichen wird.
|