19.
Oktober 2011
Dr.
Stefan Berger: Namenszusätze
auf Ortseingangsschildern künftig erlaubt
Künftig sind auch
in Nordrhein-Westfalen Namenszusätze auf
Ortsschildern erlaubt. Das beschloss heute der
nordrhein-westfälische Landtag auf Initiative der
CDU-Fraktion. Dazu sagte der Viersener
Landtagsabgeordnete Dr. Stefan Berger in
Düsseldorf: "Die Kommunen in
Nordrhein-Westfalen können künftig durch die
Neuregelung örtliche Besonderheiten darstellen. So
wird bereits auf dem Ortseingangsschild deutlich,
welche lokalen oder regionalen Attribute die
Gemeinde schmücken." Die Kommunen könnten
beispielsweise mit dem Zusatz
"Universitätsstadt" oder dem Verweis auf
historische Ereignisse ihr Profil schärfen und die
Identifikation der Bürger mit ihren Wohnorten
fördern. Für einen solchen Namenszusatz ist eine
3/4 -Mehrheit im Gemeinderat oder Kreistag nötig.
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