|
Presseinfo
vom 19.
Januar 2011
Weisbrich/Dr.
Berger: Landesregierung in Handschellen -
Verfassungsgerichtshof stoppt Vollzug des rot-grünen
Nachtragshaushalts
"Mit dem
Verbot einer weiteren Kreditaufnahme bis zur
Entscheidung in der Hauptsache hat das
Verfassungsgericht der Landesregierung praktisch
Handschellen angelegt. Das ist ein Hammer und
einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte." So
kommentierten Dr. Stefan Berger und Christian
Weisbrich im Düsseldorfer Landtag die gestrige
Entscheidung des nordrhein-westfälischen
Verfassungsgerichtshofs. Zu diesem harten Eingriff
sei es gekommen, erläuterte Christian Weisbrich,
der finanzpolitische Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion, weil die Landesregierung
versucht habe an Hinweisen des Gerichtes vorbei
vollendete Tatsachen zu schaffen. In seiner Abwägung
habe das Gericht den Schutz künftiger Haushalte vor
übermäßigen Zinszahlungen höher bewertet, als
die schuldenfinanzierten Gestaltungsinteressen der
rot-grünen Minderheitsregierung. "Und das ist
gut so", ergänzte Stefan Berger, denn nur so könnten
unsere Kinder und Kindeskinder davor geschützt
werden, dass ihnen die Zinsen für die rot-grüne
Verschuldungsorgie künftig wie ein Mühlstein um
den Hals hingen. "Während der Bund im
wirtschaftlichen Aufschwung seine geplante
Neuverschuldung um Fünfzig Prozent reduziert und
auch die übrigen Bundesländer drastisch sparen,
will sich Frau Kraft offenbar zur Schuldenkönigin
krönen", ärgern sich die Abgeordneten aus dem
Kreis Viersen. Ihrer Ansicht nach wäre es wegen
zahlreicher Mehreinnahmen und Minderausgaben möglich,
die in der Wirtschaftskrise geplante Neuverschuldung
von 6.6 Mrd. Euro auf weniger als 5 Milliarden
abzusenken. Die Landesregierung plane dagegen trotz
des stärksten Wirtschaftswachstums seit der
Wiedervereinigung, die Verschuldung auf 8.4 Mrd.
Euro zu erhöhen. "Dies wird nicht
gelingen" zeigen sich Berger und Weisbrich
zuversichtlich. Wenn der Haushalt das Abbild einer
politischen Vision sei, dann entscheide der
Verfassungs-gerichtshof jetzt nicht nur über den
Landeshaushalt sondern auch über das "Wünsch-Dir-Was"
- Politikkonzept der Damen Kraft und Löhrmann, die
mit vollen Händen Geld verteilten, das sie gar
nicht haben. "Wenn die Landesregierung den
Prozess in Münster endgültig verliert, dann ist
ihre gesamte Politik eines "vorsorgenden
Sozialstaats" gescheitert. Dann muss der
politische Kurs korrigiert werden" ist das
Fazit der heimischen Landtagsabgeordneten. Einen der
Verfassung entsprechenden Haushalt könne man nur
durch eisernes Sparen erreichen. Daran könnten auch
beliebig viele Wahlgänge nichts ändern.
|