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Presseinfo vom 18. Januar 2011

NRW-Verfassungsgerichtshof stoppt rot-grünen Nachtragshaushalt Dr. Stefan Berger MdL: "Hemmungsloses Schulden machen muss gestoppt werden"

Heute hat der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster per einstweiliger Anordnung der nordrhein-westfälischen Landesregierung vorgeschrieben, bis zu einer Entscheidung im Normenkontrollverfahren keine weiteren Kredite auf Basis des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 aufzunehmen und den Haushalt nicht zu vollziehen. Damit folgt der Gerichtshof einem Antrag von CDU und FDP in NRW.

Dr. Stefan Berger, der diesen Antrag mit unterzeichnet hat, sagt zu der Entscheidung: "Genau das wollten wir mit unserem Antrag erreichen. Der rot-grüne Nachtragshaushalt ist verfassungswidrig und bis zur endgültigen juristischen Klärung muss der Schaden begrenzt werden. Das hemmungslose Schulden machen der Landesregierung muss gestoppt werden."