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Presseinfo
vom 18.
Januar 2011
NRW-Verfassungsgerichtshof
stoppt rot-grünen Nachtragshaushalt Dr. Stefan
Berger MdL: "Hemmungsloses Schulden machen
muss gestoppt werden"
Heute hat der
nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in
Münster per einstweiliger Anordnung der
nordrhein-westfälischen Landesregierung
vorgeschrieben, bis zu einer Entscheidung im
Normenkontrollverfahren keine weiteren Kredite auf
Basis des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010
aufzunehmen und den Haushalt nicht zu vollziehen.
Damit folgt der Gerichtshof einem Antrag von CDU
und FDP in NRW.
Dr. Stefan
Berger, der diesen Antrag mit unterzeichnet hat,
sagt zu der Entscheidung: "Genau das wollten
wir mit unserem Antrag erreichen. Der rot-grüne
Nachtragshaushalt ist verfassungswidrig und bis
zur endgültigen juristischen Klärung muss der
Schaden begrenzt werden. Das hemmungslose Schulden
machen der Landesregierung muss gestoppt
werden."
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