Presseinfo
vom 4.
März 2010
Christian
Weisbrich: Ein Stück aus dem Tollhaus - Beim Thema
Schuldenbremse weiß in der SPD die eine Hand nicht,
was die andere macht
Zur heutigen
Beratung über die Aufnahme einer Schuldenbremse in
die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen im
Haushalts- und Finanzausschuss des Düsseldorfer
Landtags erklärt der stellvertretende Vorsitzende
der CDU-Landtagsfraktion, Christian Weisbrich:
"Was für ein Hühnerhaufen: Da beschließt die
SPD in der vergangenen Legislaturperiode in der Großen
Koalition in Berlin mit dem damaligen
SPD-Bundesfinanzminister Steinbrück an der Spitze
die Schuldenbremse im Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland. Heute erwägt die SPD in
Schleswig-Holstein eine Klage dagegen vor dem
Bundesverfassungsgericht, weil die Schuldenbremse
nicht in das Grundgesetz, sondern in die
Landesverfassung gehöre. Wörtlich erklärt der
schleswig-holsteinische SPD-Landesvorsitzende
Stegner: 'Die SPD-Landtagsfraktion möchte eine
Schuldenbremse mit Nachhaltigkeitsklausel in der
Landesverfassung verankern und hat dafür einen
Gesetzentwurf für eine Änderung der
Landesverfassung erarbeitet.' Und die SPD in NRW?
Stegners nordrhein-westfälische Kollegin, die
stellvertretende Bundesvorsitzende Kraft, will genau
dies nicht. Sie verweigert sich einer Schuldenbremse
in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung.
Fazit: Nordrhein-Westfalen ist zu bedeutend und
wichtig, um es einem solchen SPD-Hühnerhaufen zu überlassen."
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