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Presse-Information
vom 6.12.2010
Christian
Weisbrich: Bund der Steuerzahler - NRW
hält rot-grünen Nachtragshaushalt für
verfassungswidrig
Zur heutigen Sachverständigenanhörung im
Haushalts- und Finanzausschuss über das
Nachtragshaushaltsgesetz 2010 der grün-roten
Minderheitsregierung erklärt der finanzpolitische
Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian
Weisbrich: "Das Ergebnis der Anhörung ist eine
vernichtende Kritik an der hemmungslosen
Neuverschuldung der Regierung Kraft." Der Bund
der Steuerzahler NRW kritisiert die von Rot-Grün
geplante Neuverschuldung als wirtschaftlich nicht
notwendig und stuft den Nachtragshaushalt als
verfassungswidrig ein. Die Verfassungswidrigkeit
ergebe sich aus mehreren Urteilen des
Verfassungsgerichtshofs NRW, nach denen
kreditfinanzierte Rücklagen unzulässig seien. Für
die vorgesehene Rekordverschuldung bestehe im
laufenden Haushaltsjahr keine Notwendigkeit und
folglich könne sie auch nicht akzeptiert werden.
Für den Bund der Steuerzahler sei der Eindruck
entstanden, die rot-grüne Landesregierung versuche
den Haushalt 2010 "hochzupuschen", um ein
Polster für die nächsten Jahre anzulegen. Dem
stimmt auch das Rheinisch-Westfälische Institut
für Wirtschaftsforschung zu, wenn es betont, dass
weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur
nicht mehr erforderlich seien. Weisbrich: "Die
Sachverständigen bestätigen, dass durch die
Expansion der deutschen Wirtschaft nahezu ideale
Bedingungen vorliegen, um auf einen
Konsolidierungskurs einzuschwenken. Wenn der Bund
und die übrigen Länder ihre Haushalte auf
Konsolidierung ausgerichtet haben, dann darf auch
NRW nicht länger Öl ins Feuer gießen, sondern
muss konsequent und nachhaltig Schulden abbauen.
Denn was Du heute kannst besorgen, das verschiebe
nicht auf morgen!"
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