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Presse-Information
vom 18.11.2010
Kleine Anfrage der
Abgeordneten Dr. Stefan Berger CDU, Christian
Weisbrich CDU, Dietmar Brockes FDP
Entscheidungsfreiheit
vor Ort oder Zwang zur Gemeinschaftsschule?
In der niederrheinischen Gemeinde Niederkrüchten
wird zurzeit eine Debatte zur Zukunft der
weiterführenden Schulen vor Ort geführt. Der neue
Schulentwicklungsplan zeigt, dass die beiden
weiterführenden Schulen der Gemeinde, die
Realschule und die Hauptschule, wegen rückläufiger
Schülerzahlen akut in ihrem Bestand gefährdet
sind. Dennoch gibt es vor Ort starke Bestrebungen,
die Schulen zu erhalten. Anfang Oktober
demonstrierten beispielsweise rund 250 Schüler,
Eltern und Lehrer für den Erhalt der Realschule in
Niederkrüchten. Eine Möglichkeit ein umfangreiches
und wohnortnahes Schulangebot zu erhalten, wäre die
Kooperation mit der Nachbargemeinde Schwalmtal, wie
dies im §78 Abs. 8 des Schulgesetzes ausdrücklich
vorgesehen ist. Dieser Lösung steht die
Bezirksregierung laut Aussage des Niederkrüchtener
Bürgermeisters Herbert Winzen, der sich auf ein von
ihm geführtes Gespräch beruft (vgl. Ausgabe der
Rheinischen Post vom 25.11.2010), aber sehr kritisch
gegenüber. Nachdem der örtliche Schulausschuss
sich gegen den Schulversuch Gemeinschaftsschule
ausgesprochen hatte, soll sich nun anhand der
Anmeldezahlen für 2011 entscheiden, ob es eine
Zukunft für die Schulen in Niederkrüchten gibt. Im
Gespräch von Bürgermeister Winzen mit der
Bezirksregierung wurde laut Presseberichten zudem
geäußert, dass die vierzügige Schwalmtaler
Realschule seit Jahren fünfzügig läuft. Der
Regierungspräsident werde nun Schwalmtal anweisen,
vierzügig zu fahren, der fünfte Zug sei
rechtswidrig. Vor diesem Hintergrund fragen wir die
Landesregierung:
1. Ist es zutreffend, dass die Bezirksregierung eine
Kooperation der beiden Schulstandorte in
Niederkrüchten und Schwalmtal nicht unterstützen
würde?
2. Wenn ja, mit welcher Begründung wird die
Ablehnung dieser vom Schulgesetz vorgesehenen
Möglichkeit begründet?
3. Welche Alternativen für die Schulentwicklung in
Niederkrüchten werden von Seiten der
Landesregierung vorgeschlagen?
4. Wird die Landesregierung künftig neben der
Gemeinschaftsschule keine weiteren Veränderungen
der Schulstruktur (z.B. durch Schulverbünde,
Kooperationen) zulassen?
5. Mit welcher Begründung stuft die
Bezirksregierung die fünfzügige Schwalmtaler
Realschule als rechtswidrig ein?
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