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Presse-Information
vom 28.10.2011
Christlich-liberale Koalition entlastet
Kommunen
Zur Verabschiedung des Gesetz zur Stärkung der
Kommunen erklärt der heimische
Bundestagsabgeordnete, Uwe Schummer: Die Kommunen
sind der vor Ort erlebbare Eckpfeiler unserer
Demokratie. Damit sie ihre Aufgaben gut und
nachhaltig erfüllen können, brauchen sie eine
solide Finanzausstattung. Aus diesem Grund
übernimmt der Bund schrittweise die Finanzierung
der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung. Mit dem Gesetz zur Stärkung der
Finanzkraft der Kommunen, das christlich-liberale
Koalition am heutigen Freitag verabschiedet hat,
legen wir dazu die Grundlage. Insbesondere jene
Städte, Kreise und Gemeinden werden dauerhaft
entlastet, die durch hohe Sozialausgaben unter
besonders drängenden finanziellen Problemen leiden.
Konkret sparen die Kommunen allein bis zum Jahr 2015
Kosten in Höhe von 12,2 Milliarden Euro. Ab 2014
werden die Grundsicherungskosten vollständig vom
Bund getragen. Daraus ergibt sich eine jährliche
Entlastung von voraussichtlich rund vier Milliarden
Euro. Eine einseitige und dauerhafte
Kommunalentlastung in dieser Größenordnung - ohne
Übertragung neuer kostenträchtiger Aufgaben und
sonstiger Ausgabepflichten - ist in der Geschichte
der Bundesrepublik einmalig.
Der Kreis Viersen
wird durch das von der christlich-liberalen
Koalition verabschiedete Gesetz im Jahr 2012
voraussichtlich um 3,4 Millionen Euro entlastet. Bis
2015 beläuft sich die Entlastung auf über 5
Millionen Euro.
Mit unserer
Entscheidung haben wir einen falschen Beschluss von
Rot-Grün aus dem Jahr 2003 korrigiert. Damals war
die Altersgrundsicherung ohne Ausgleich auf die
Kommunen übertragen worden. Deren Kosten haben sich
seither verdreifacht und betragen heute circa 3,9
Milliarden Euro jährlich
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