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Presse-Information
vom 23.2.2010
"Durchbruch bei Jobcentern"
Durch eine
Grundgesetzänderung erhalten die Kommunen endlich
mehr Rechts- und Planungssicherheit für die
Betreuung von Lang-zeitarbeitslosen und ihrer
Familien.
Drei wesentliche
Inhalte sollen garantiert werden:
1. Sicherung des
Fortbestandes der Arbeitsgemeinschaften (Argen) in
der bestehenden Form.
2. Wahlrecht für
alle Kommunen, für die alleinige
Aufgabenwahrnehmung zu optieren.
3. Einheitliche
Bundesaufsicht über die Optionskommunen.
Die auch im Kreis
Viersen eingeübte Zusammenarbeit von Bundesagentur
für Arbeit und Kommunen in den Argen wird für die
Zukunft gesichert. Weiter wird allen Kommunen die
Möglichkeit eröffnet, die Aufgabe allein zu
übernehmen. Bislang war dies nur in 69
Optionskommunen möglich.
Uwe Schummer MdB:
"In den kommenden Wochen muss diese
Vereinbarung politisch umgesetzt werden. Dazu werden
innerhalb der Bundesregierung und den
Koalitionsfraktionen, aber auch mit den
Bundesländern und den kommunalen Spitzenverbänden
Gespräche geführt werden. Bis zur
parlamentarischen Sommerpause gibt es eine
dauerhafte Lösung."
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