|
Presse-Information
vom 21.2.2010
Der Obmann für Bildung und Forschung der
CDU/CSU-Bundestags- fraktion, Uwe Schummer,
begrüßt das Verfassungsgerichtsurteil zur
Neuregelung des Arbeitslosengeldes II:
"Es
zwingt zu einer Generalrevision der so genannten
Hartz-IV-Reformen und zu mehr Klarheit in der
Gestaltung des Arbeitslosengeldes II." Gerade
für Kinder und Jugendliche müsse mehr getan
werden, fordert der Bildungsexperte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Dies gehe jedoch nicht
"mit einem pauschalen Auf- oder Abschlag von
100 Euro. Es müssen klare Bildungschance eröffnet
werden." Dazu sei das von der Koalition
geplante Bildungskonto der richtige Weg. Es soll
für jedes Kind mit einem Startguthaben von 150 Euro
eingerichtet wer-den. Der Sozialpolitiker der Union
empfiehlt, ergänzende Kinderleistungen beim
Sozialtransfer nicht mehr auszuzahlen, sondern
zweckgebunden auf das Bildungskonto des Kindes
einzuzahlen. Schummer: "Anders als bei
Gutscheinen ist der Weg über das Bildungs-konto
diskriminierungsfrei. Dem Geld kann nicht angesehen
werden, ob es aus staatlichen oder privaten Händen
kommt. Auch das jährliche Schulstar-terpaket in
Höhe von 100 Euro für hilfebedürftige Kinder,
sollte über dieses Bildungskonto ausgezahlt werden.
Damit wäre eine zielgenaue Förderung der Kinder
gesichert."
|