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Neues von unserem Bundestagsabgeordneten 
Uwe Schummer

Presse-Information vom 21.2.2010

Der Obmann für Bildung und Forschung der CDU/CSU-Bundestags- fraktion, Uwe Schummer, begrüßt das Verfassungsgerichtsurteil zur Neuregelung des Arbeitslosengeldes II:

"Es zwingt zu einer Generalrevision der so genannten Hartz-IV-Reformen und zu mehr Klarheit in der Gestaltung des Arbeitslosengeldes II." Gerade für Kinder und Jugendliche müsse mehr getan werden, fordert der Bildungsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Dies gehe jedoch nicht "mit einem pauschalen Auf- oder Abschlag von 100 Euro. Es müssen klare Bildungschance eröffnet werden." Dazu sei das von der Koalition geplante Bildungskonto der richtige Weg. Es soll für jedes Kind mit einem Startguthaben von 150 Euro eingerichtet wer-den. Der Sozialpolitiker der Union empfiehlt, ergänzende Kinderleistungen beim Sozialtransfer nicht mehr auszuzahlen, sondern zweckgebunden auf das Bildungskonto des Kindes einzuzahlen. Schummer: "Anders als bei Gutscheinen ist der Weg über das Bildungs-konto diskriminierungsfrei. Dem Geld kann nicht angesehen werden, ob es aus staatlichen oder privaten Händen kommt. Auch das jährliche Schulstar-terpaket in Höhe von 100 Euro für hilfebedürftige Kinder, sollte über dieses Bildungskonto ausgezahlt werden. Damit wäre eine zielgenaue Förderung der Kinder gesichert."