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Presse-Information
vom 16.12.2009
Arbeitnehmerflügel der Union will Ausweitung der
Optionskommunen
Uwe Schummer
stellvertretender Vorsitzender der
CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe im Deutschen Bundestag:
„Die Optionskommunen leisten gute Arbeit. Wenn
ihre Ausweitung ohne Verfassungsänderung möglich
ist, sollte dieses bewährte Modell nicht nur auf 69
Kreise und kreisfreie Städte begrenzt bleiben, denn
die Optionskommunen sind nahe bei den Menschen.“
Die CDU wird die
Einschätzung des Deutschen Landkreistags rechtlich
prüfen lassen, ob eine Erweiterung dem
Verfassungsrecht entspricht. Danach lässt sich eine
zahlenmäßige Begrenzung der Optionskommunen nicht
aus der Verfassung ableiten. Zudem ist die
gegenwärtige Beschränkung auf 69 Kreise und
kreisfreie Städte für viele Menschen willkürlich.
Das
Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber die
Möglichkeit gegeben, bei der Neuregelung der SGB
II-Trägerschaft die Erfahrungen aus der
einheitlichen Aufgabenwahrnehmung in den
Optionskommunen zu berücksichtigen. „Die
kommunale Trägerschaft hat sich vor allem bei der
Integration von Langzeitarbeitslosen auf dem
Arbeitsmarkt bewährt. Dieses Mittel sollte allen
Kommunen offenstehen“, so der
Bundestagsabgeordnete Schummer.
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