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Neues von unserem Bundestagsabgeordneten 
Uwe Schummer

Presse-Information vom 16.12.2009

Arbeitnehmerflügel der Union will Ausweitung der Optionskommunen

Uwe Schummer stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe im Deutschen Bundestag: „Die Optionskommunen leisten gute Arbeit. Wenn ihre Ausweitung ohne Verfassungsänderung möglich ist, sollte dieses bewährte Modell nicht nur auf 69 Kreise und kreisfreie Städte begrenzt bleiben, denn die Optionskommunen sind nahe bei den Menschen.“

Die CDU wird die Einschätzung des Deutschen Landkreistags rechtlich prüfen lassen, ob eine Erweiterung dem Verfassungsrecht entspricht. Danach lässt sich eine zahlenmäßige Begrenzung der Optionskommunen nicht aus der Verfassung ableiten. Zudem ist die gegenwärtige Beschränkung auf 69 Kreise und kreisfreie Städte für viele Menschen willkürlich.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber die Möglichkeit gegeben, bei der Neuregelung der SGB II-Trägerschaft die Erfahrungen aus der einheitlichen Aufgabenwahrnehmung in den Optionskommunen zu berücksichtigen. „Die kommunale Trägerschaft hat sich vor allem bei der Integration von Langzeitarbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt bewährt. Dieses Mittel sollte allen Kommunen offenstehen“, so der Bundestagsabgeordnete Schummer.