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PRESSE
AKTUELLES
Presseinfo
vom 1.
Dezember 2010
Kleine Anfrage der
Abgeordneten Dr. Stefan Berger CDU, Christian
Weisbrich CDU, Dietmar Brockes FDP
Entscheidungsfreiheit
vor Ort oder Zwang zur Gemeinschaftsschule?
In der niederrheinischen Gemeinde Niederkrüchten
wird zurzeit eine Debatte zur Zukunft der
weiterführenden Schulen vor Ort geführt. Der
neue Schulentwicklungsplan zeigt, dass die beiden
weiterführenden Schulen der Gemeinde, die
Realschule und die Hauptschule, wegen
rückläufiger Schülerzahlen akut in ihrem
Bestand gefährdet sind. Dennoch gibt es vor Ort
starke Bestrebungen, die Schulen zu erhalten.
Anfang Oktober demonstrierten beispielsweise rund
250 Schüler, Eltern und Lehrer für den Erhalt
der Realschule in Niederkrüchten. Eine
Möglichkeit ein umfangreiches und wohnortnahes
Schulangebot zu erhalten, wäre die Kooperation
mit der Nachbargemeinde Schwalmtal, wie dies im
§78 Abs. 8 des Schulgesetzes ausdrücklich
vorgesehen ist. Dieser Lösung steht die
Bezirksregierung laut Aussage des
Niederkrüchtener Bürgermeisters Herbert Winzen,
der sich auf ein von ihm geführtes Gespräch
beruft (vgl. Ausgabe der Rheinischen Post vom
25.11.2010), aber sehr kritisch gegenüber.
Nachdem der örtliche Schulausschuss sich gegen
den Schulversuch Gemeinschaftsschule ausgesprochen
hatte, soll sich nun anhand der Anmeldezahlen für
2011 entscheiden, ob es eine Zukunft für die
Schulen in Niederkrüchten gibt. Im Gespräch von
Bürgermeister Winzen mit der Bezirksregierung
wurde laut Presseberichten zudem geäußert, dass
die vierzügige Schwalmtaler Realschule seit
Jahren fünfzügig läuft. Der
Regierungspräsident werde nun Schwalmtal
anweisen, vierzügig zu fahren, der fünfte Zug
sei rechtswidrig. Vor diesem Hintergrund fragen
wir die Landesregierung:
1. Ist es zutreffend, dass die Bezirksregierung
eine Kooperation der beiden Schulstandorte in
Niederkrüchten und Schwalmtal nicht unterstützen
würde?
2. Wenn ja, mit welcher Begründung wird die
Ablehnung dieser vom Schulgesetz vorgesehenen
Möglichkeit begründet?
3. Welche Alternativen für die Schulentwicklung
in Niederkrüchten werden von Seiten der
Landesregierung vorgeschlagen?
4. Wird die Landesregierung künftig neben der
Gemeinschaftsschule keine weiteren Veränderungen
der Schulstruktur (z.B. durch Schulverbünde,
Kooperationen) zulassen?
5. Mit welcher Begründung stuft die
Bezirksregierung die fünfzügige Schwalmtaler
Realschule als rechtswidrig ein?
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