Stefan Berger - Ihr Abgeordneter für Viersen, Willich und Schwalmtal

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DER NORDRHEIN-WESTFÄLISCHE LANDTAG  

Der Landtag ist die demokratisch gewählte Volksvertretung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Abgeordneten des Landtags NRW vertreten 18 Millionen Menschen. In Nordrhein-Westfalen finden alle fünf Jahre Landtagswahlen statt. Am 9. Mai 2010 wählten von 13,3 Millionen wahlberechtigten nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürgern 7,9 Millionen den 15. Landtag NRW. Das entsprach einer Wahlbeteiligung von 59,3 Prozent (Landtagswahl 2005: 63,0 Prozent).

25 Parteien hatten sich an der Landtagswahl beteiligt, fünf Parteien überwanden die 5-Prozent-Klausel:

Wahlberechtigte

 13.267.052

Abgegebene Stimmen

 7.870.412

Wahlbeteiligung

 59,3 Prozent

Gültige Stimmen

 7.760.546

CDU

 2.681.700 = 34,6 Prozent

SPD

 2.675.818 = 34,5 Prozent

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 941.162 = 12,1 Prozent

FDP

 522.229 = 6,7 Prozent

Die LINKE  435.627 = 5,6 Prozent

Die 181 Mandate verteilen sich folgendermaßen:

CDU

67

SPD

67

Grüne

23

FDP

13

Die LINKE

11

Zu den wichtigsten Aufgaben des Landtags gehören

- die Wahl des Ministerpräsidenten und anderer Verfassungsorgane,

- die Gesetzgebung, die auch das Budgetrecht beinhaltet, also das Recht, über den Landeshaushalt zu beschließen,

- die Kontrolle der vollziehenden Gewalt und

- die Debatte öffentlicher Angelegenheiten.

Das alles ist vor allem Aufgabe des Plenums, der Vollversammlung der Abgeordneten. Das Plenum des Landtags NRW kommt im Monat etwa drei- bis viermal zusammen. Vorbereitet werden diese Plenarsitzungen durch die Sitzungen der Fraktionen und der Arbeitskreise der Fraktionen sowie durch die Ausschüsse des Parlaments, in denen die parlamentarische Alltagsarbeit geleistet wird.

Die Ausschüsse werden vom Landtagsplenum zur Behandlung fachlicher Probleme eingesetzt. Also z.B.: der Haushalts- und Finanzausschuss oder der Hauptausschuss oder der Ausschuss für Schule und Weiterbildung. In diesen Ausschüssen suchen die Fachleute der Fraktionen nach Lösungen für Probleme und bereiten Gesetzesvorschläge vor. Hierbei sind auch Fachleute aus den entsprechenden Ministerien und Vertreter von Vereinen, Verbänden oder Organisationen in den Arbeitsprozess eingebunden und können Argumente und Meinungen vorbringen. Besonders wichtig für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ist dabei der Petitionsausschuss. Der Petitionsausschuss kann sich bei Beschwerden oder auf Bitten von Bürgern mit allen Anliegen befassen, die sich auf Verwaltungsmaßnahmen von Ämtern und Behörden beziehen, die der Aufsicht des Landes unterstehen.

Fraktionen sind Vereinigungen von Abgeordneten mit gleicher politischer Haltung. In der Regel gehören die Mitglieder einer Fraktion derselben politischen Partei an. Den Fraktionen steht eine Vielzahl von parlamentarischen Antrags- und Gestaltungsrechten zu. Sie verfügen ihrer Stärke entsprechend über Sitze im Präsidium, im Ältestenrat und in den Ausschüssen des Parlaments. Ihre Arbeit vollzieht sich unter der Leitung des oder der Vorsitzenden in Fraktionssitzungen, die der umfassenden Information sowie der Willensbildung dienen sowie in ständigen Arbeitskreisen, in denen die speziellen fachlichen Fragen erörtert werden. 





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