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DER
NORDRHEIN-WESTFÄLISCHE LANDTAG
Der Landtag ist die demokratisch gewählte
Volksvertretung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Abgeordneten des Landtags NRW vertreten 18
Millionen Menschen. In Nordrhein-Westfalen finden
alle fünf Jahre Landtagswahlen statt. Am 9. Mai
2010 wählten von 13,3 Millionen wahlberechtigten
nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürgern
7,9 Millionen den 15. Landtag NRW. Das entsprach
einer Wahlbeteiligung von 59,3 Prozent
(Landtagswahl 2005: 63,0 Prozent).
25 Parteien
hatten sich an der Landtagswahl beteiligt, fünf
Parteien überwanden die 5-Prozent-Klausel:
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Wahlberechtigte
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13.267.052
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Abgegebene Stimmen
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7.870.412
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Wahlbeteiligung
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59,3
Prozent
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Gültige Stimmen
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7.760.546
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CDU
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2.681.700
= 34,6 Prozent
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SPD
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2.675.818
= 34,5 Prozent
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Bündnis 90/DIE GRÜNEN
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941.162
= 12,1 Prozent
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FDP
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522.229
= 6,7 Prozent
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| Die LINKE |
435.627
= 5,6 Prozent |
Die
181 Mandate verteilen sich folgendermaßen:
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CDU
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67
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SPD
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67
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Grüne
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23
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FDP
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13
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Die
LINKE
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11
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Zu
den wichtigsten Aufgaben des Landtags gehören
- die Wahl des Ministerpräsidenten
und anderer Verfassungsorgane,
- die Gesetzgebung, die auch das
Budgetrecht beinhaltet, also das Recht, über den
Landeshaushalt zu beschließen,
- die Kontrolle der vollziehenden
Gewalt und
- die Debatte öffentlicher
Angelegenheiten.
Das alles ist vor allem Aufgabe des Plenums, der Vollversammlung der
Abgeordneten. Das Plenum des Landtags NRW kommt im
Monat etwa drei- bis viermal zusammen. Vorbereitet
werden diese Plenarsitzungen durch die Sitzungen
der Fraktionen und der Arbeitskreise der
Fraktionen sowie durch die Ausschüsse des
Parlaments, in denen die parlamentarische
Alltagsarbeit geleistet wird.
Die
Ausschüsse werden vom Landtagsplenum zur
Behandlung fachlicher Probleme eingesetzt. Also
z.B.: der Haushalts- und Finanzausschuss oder der
Hauptausschuss oder der Ausschuss für Schule und
Weiterbildung. In diesen Ausschüssen suchen die
Fachleute der Fraktionen nach Lösungen für
Probleme und bereiten Gesetzesvorschläge vor.
Hierbei sind auch Fachleute aus den entsprechenden
Ministerien und Vertreter von Vereinen, Verbänden
oder Organisationen in den Arbeitsprozess
eingebunden und können Argumente und Meinungen
vorbringen. Besonders wichtig für die Anliegen
der Bürgerinnen und Bürger ist dabei der
Petitionsausschuss. Der Petitionsausschuss kann
sich bei Beschwerden oder auf Bitten von Bürgern
mit allen Anliegen befassen, die sich auf
Verwaltungsmaßnahmen von Ämtern und Behörden
beziehen, die der Aufsicht des Landes unterstehen.
Fraktionen
sind Vereinigungen von Abgeordneten mit gleicher
politischer Haltung. In der Regel gehören die
Mitglieder einer Fraktion derselben politischen
Partei an. Den Fraktionen steht eine Vielzahl von
parlamentarischen Antrags- und Gestaltungsrechten
zu. Sie verfügen ihrer Stärke entsprechend über
Sitze im Präsidium, im Ältestenrat und in den
Ausschüssen des Parlaments. Ihre Arbeit vollzieht
sich unter der Leitung des oder der Vorsitzenden
in Fraktionssitzungen, die der umfassenden
Information sowie der Willensbildung dienen sowie
in ständigen Arbeitskreisen, in denen die
speziellen fachlichen Fragen erörtert werden.
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