Brief
an Minister Lienenkämper:
Stark gestiegene Lärmbelästigung in
Niederkrüchten-Elmpt
An den
Minister für Bauen und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen Herrn Lutz Lienenkämper
MdL Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf
07.
August 2009
Sehr
geehrter Herr Minister,
seit
Inbetriebnahme der A 52 zwischen der
Ortslage Niederkrüchten-Elmpt und der
Staatsgrenze zu den Niederlanden klagen
Anwohner massiv über eine den Wohnwert
mindernde, stark gestiegene Lärmbelastung.
Dies
verwundert umso mehr, als die Neubaustrecke
entlang der Siedlungsbereiche teilweise
tiefer gelegt und mit Lärmschutzwänden
ausgestattet ist, welche nach der 16.
Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrs-lärmschutzverordnung
16. BImSchV) bzw. nach der Richtlinie für
den Lärmschutz an Straßen - RLS 90
berechnet sind.
Dass die
Anwohner dennoch Beschwerden vortragen, die
unserem Eindruck nach berechtigt sind, kann
mannigfache Ursachen haben, z.B.:
"
Schallreflexionen, die in der Berechnung
nicht erfasst oder erfassbar waren, "
eine Erhöhung des "berechneten"
Schallpegels aufgrund von
Witterungs-einflüssen wie Wind oder
Temperaturverteilung (bereits bei einem
Abstand von 200 m zur Lärmquelle können
Witterungseinflüsse zu Schwankungen des
Schalldruckpegels um bis zu 20 dB (A)
führen), " ein erhöhtes
Verkehrsaufkommen, " ein höherer
LKW-Anteil, der sich aufgrund der Grenznähe
insbesondere in den Morgenstunden und am
Wochenende in den Abendstunden bemerkbar
macht, " die Fahrgeschwindigkeit (die
Schallintensität des
Reifen-Fahrbahn-Geräusches steigt mit 3.
bis 4. Potenz der Geschwindigkeit, die des
aerodynamischen Geräusches mit ca. der 6.
Potenz).
Die genauen
Ursachen der gefühlten Lärmbelastung
lassen sich letztendlich wohl nur durch eine
Langzeitmessung des Schalldruckpegels
ermitteln.
Im Hinblick
auf die überragende Bedeutung der
Fahrgeschwindigkeit für die
Schall-intensität könnte eine plausible
Erklärung für die von den Anwohnern
empfundene Belastungssteigerung darin
liegen, dass bis zur Verkehrsfreigabe der
Neubaustrecke die Geschwindigkeit auf dem
alten Streckenabschnitt in Siedlungsnähe
auf 100 km/h bzw. 60 km/h begrenzt war.
Ohne
aufwändige Messungen schlagen wir daher
vor, die Geschwindigkeit in Höhe der
Siedlungsbereiche der Gemeinde
Niederkrüchten im Interesse des
Anwohnerschutzes tagsüber auf 100 km/h und
nachts auf 80 km/h zu begrenzen.
In Ihre
Abwägung bitten wir einzubeziehen, dass nur
wenige Kilometer weiter, auf der
niederländischen Seite, für die
Neubaustrecke bereits heute eine
Geschwindigkeits-beschränkung auf 100 km/h
bzw. 80 km/h gilt, sodass der Verkehrsfluss
durch eine entsprechende Maßnahme auf
deutscher Seite praktisch nicht zusätzlich
beeinträchtigt würde.
Im
Interesse der betroffenen Bürger bitten wir
um eine wohlwollende Prüfung unseres
Anliegend und verbleiben
mit
freundlichen Grüßen
Uwe
Schummer MdB Christian Weisbrich MdL
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