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Presse-Information vom 7. August 2009
 
Brief an Minister Lienenkämper:
Stark gestiegene Lärmbelästigung in Niederkrüchten-Elmpt

An den Minister für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Herrn Lutz Lienenkämper MdL Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf

07. August 2009

Sehr geehrter Herr Minister,

seit Inbetriebnahme der A 52 zwischen der Ortslage Niederkrüchten-Elmpt und der Staatsgrenze zu den Niederlanden klagen Anwohner massiv über eine den Wohnwert mindernde, stark gestiegene Lärmbelastung.

Dies verwundert umso mehr, als die Neubaustrecke entlang der Siedlungsbereiche teilweise tiefer gelegt und mit Lärmschutzwänden ausgestattet ist, welche nach der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrs-lärmschutzverordnung 16. BImSchV) bzw. nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen - RLS 90 berechnet sind.

Dass die Anwohner dennoch Beschwerden vortragen, die unserem Eindruck nach berechtigt sind, kann mannigfache Ursachen haben, z.B.:

" Schallreflexionen, die in der Berechnung nicht erfasst oder erfassbar waren, " eine Erhöhung des "berechneten" Schallpegels aufgrund von Witterungs-einflüssen wie Wind oder Temperaturverteilung (bereits bei einem Abstand von 200 m zur Lärmquelle können Witterungseinflüsse zu Schwankungen des Schalldruckpegels um bis zu 20 dB (A) führen), " ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, " ein höherer LKW-Anteil, der sich aufgrund der Grenznähe insbesondere in den Morgenstunden und am Wochenende in den Abendstunden bemerkbar macht, " die Fahrgeschwindigkeit (die Schallintensität des Reifen-Fahrbahn-Geräusches steigt mit 3. bis 4. Potenz der Geschwindigkeit, die des aerodynamischen Geräusches mit ca. der 6. Potenz).

Die genauen Ursachen der gefühlten Lärmbelastung lassen sich letztendlich wohl nur durch eine Langzeitmessung des Schalldruckpegels ermitteln.

Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der Fahrgeschwindigkeit für die Schall-intensität könnte eine plausible Erklärung für die von den Anwohnern empfundene Belastungssteigerung darin liegen, dass bis zur Verkehrsfreigabe der Neubaustrecke die Geschwindigkeit auf dem alten Streckenabschnitt in Siedlungsnähe auf 100 km/h bzw. 60 km/h begrenzt war.

Ohne aufwändige Messungen schlagen wir daher vor, die Geschwindigkeit in Höhe der Siedlungsbereiche der Gemeinde Niederkrüchten im Interesse des Anwohnerschutzes tagsüber auf 100 km/h und nachts auf 80 km/h zu begrenzen.

In Ihre Abwägung bitten wir einzubeziehen, dass nur wenige Kilometer weiter, auf der niederländischen Seite, für die Neubaustrecke bereits heute eine Geschwindigkeits-beschränkung auf 100 km/h bzw. 80 km/h gilt, sodass der Verkehrsfluss durch eine entsprechende Maßnahme auf deutscher Seite praktisch nicht zusätzlich beeinträchtigt würde.

Im Interesse der betroffenen Bürger bitten wir um eine wohlwollende Prüfung unseres Anliegend und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Uwe Schummer MdB Christian Weisbrich MdL